Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bischhofsheim, auf der A 60, Tangente NK 020 C 0,2, in FR Frankfurt / Darmstadt mit 16 km/h, bei zulässigen 80 km/h gemessen. Festgestellt wurden 96 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat
Bußgeldbescheid wurde von Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel
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