Zentrale Bußgeldstelle Stuttgart

Die Zentrale Bußgeldstelle gehört zum Amt für öffentliche Ordnung der Landeshauptstadt Stuttgart. Sie verschickt Verwarnungen und Anhörungen zu Verstößen im Straßenverkehr. Dazu gibt es eine Online-Anhörung mit Fahrerbenennung, Äußerung zum Vorwurf und Einsicht in die Beweisbilder.

Stand der Angaben: September 2026 · Quelle: stuttgart.de, stuttgart.de

Kontakt

Anschrift
Eberhardstraße 35
70173 Stuttgart
Postanschrift
Landeshauptstadt Stuttgart, Zentrale Bußgeldstelle, 70161 Stuttgart
Telefon
0711 216-93128
E-Mail
bussgeldstelle@stuttgart.de
Erreichbar
Telefonische Sprechzeiten Mo–Fr 9–12 Uhr
Website
stuttgart.de

Geben Sie bei jeder Nachricht das Aktenzeichen aus Ihrem Schreiben an.

Auf einen Blick

Art
Bußgeldstelle einer Stadt
Bundesland
Baden-Württemberg
Messstellen
271 in unseren Unterlagen
Online-Portal der Behörde

Über das Portal lassen sich Anhörungsbogen und Zeugenfragebogen online beantworten. Ob und was Sie angeben, sollten Sie vorher klären: Anhörungsbogen.

Orte mit Messstellen

Nach unseren Unterlagen sind der Zentralen Bußgeldstelle Stuttgart 271 Messstellen zugeordnet. Die meisten liegen in diesen Orten:

Welche Schreiben kommen von der Zentralen Bußgeldstelle Stuttgart?

  • AnhörungsbogenGeht an den mutmaßlichen Fahrer. Angaben zur Person sind Pflicht, Angaben zur Sache nicht.
  • ZeugenfragebogenGeht an den Halter, wenn die Behörde den Fahrer nicht kennt.
  • BußgeldbescheidKommt förmlich zugestellt, meist im gelben Umschlag. Ab Zustellung laufen zwei Wochen für den Einspruch.

Bescheid von der Zentralen Bußgeldstelle Stuttgart erhalten?

Der Einspruch geht an die Behörde, die den Bescheid erlassen hat, und muss zwei Wochen nach Zustellung dort sein. Ob er Aussicht hat, zeigt erst die Akte mit Messprotokoll, Eichschein und Messdaten. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht über die Blitzerkanzlei fordert die Akte bei der Behörde an und sagt Ihnen, ob sich der Einspruch lohnt.

Messgeräte in diesem Gebiet

Zugeordnete Messstellen

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Zentrale Bußgeldstelle Stuttgart?

Sie erreichen die Behörde telefonisch unter 0711 216-93128, per E-Mail an bussgeldstelle@stuttgart.de und schriftlich an Landeshauptstadt Stuttgart, Zentrale Bußgeldstelle, 70161 Stuttgart. Geben Sie immer das Aktenzeichen aus Ihrem Schreiben an.

Wofür ist die Zentrale Bußgeldstelle Stuttgart zuständig?

Die Zentrale Bußgeldstelle gehört zum Amt für öffentliche Ordnung der Landeshauptstadt Stuttgart. Sie verschickt Verwarnungen und Anhörungen zu Verstößen im Straßenverkehr. Dazu gibt es eine Online-Anhörung mit Fahrerbenennung, Äußerung zum Vorwurf und Einsicht in die Beweisbilder.

Wie lege ich Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid von der Zentralen Bußgeldstelle Stuttgart ein?

Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde eingehen, die den Bescheid erlassen hat. Eine Begründung ist zunächst nicht nötig. Ob sich ein Einspruch lohnt, zeigt erst die Akte mit Messprotokoll und Eichschein. Lassen Sie den Bescheid deshalb von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht prüfen, mehr unter Einspruch gegen den Bußgeldbescheid.

Welche Blitzer gehören zur Zentrale Bußgeldstelle Stuttgart?

Nach unseren Unterlagen sind der Zentralen Bußgeldstelle Stuttgart 271 Messstellen zugeordnet, vor allem in Stuttgart, Stuttgart Zuffenhausen, Stuttgart Möhringen, Stuttgart Bad Cannstatt und Stuttgart Vaihingen. Die Liste steht weiter oben auf dieser Seite.

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