Der Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim, Fachdienst Verkehrsüberwachung - Bußgeldstelle

Im Blitzer-Katalog sind der Der Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim, Fachdienst Verkehrsüberwachung - Bußgeldstelle 4 Messstellen zugeordnet.

Stand der Angaben: Oktober 2026

Kontakt

Anschrift
PF 16 02 20
19092 Schwerin
Telefon
03871 722 3705

Geben Sie bei jeder Nachricht das Aktenzeichen aus Ihrem Schreiben an.

Auf einen Blick

Messgeräte
3 im Gebiet, am häufigsten PoliScan Speed
Messstellen
4 im Blitzer-Katalog
Online-Portal der Behörde

Über das Portal lassen sich Anhörungsbogen und Zeugenfragebogen online beantworten. Ob und was Sie angeben, sollten Sie vorher klären: Anhörungsbogen.

Welche Schreiben kommen von der Der Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim, Fachdienst Verkehrsüberwachung - Bußgeldstelle?

  • AnhörungsbogenGeht an den mutmaßlichen Fahrer. Angaben zur Person sind Pflicht, Angaben zur Sache nicht.
  • ZeugenfragebogenGeht an den Halter, wenn die Behörde den Fahrer nicht kennt.
  • BußgeldbescheidKommt förmlich zugestellt, meist im gelben Umschlag. Ab Zustellung laufen zwei Wochen für den Einspruch.

Bescheid von der Der Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim, Fachdienst Verkehrsüberwachung - Bußgeldstelle erhalten?

Der Einspruch geht an die Behörde, die den Bescheid erlassen hat, und muss zwei Wochen nach Zustellung dort sein. Ob er Aussicht hat, zeigt erst die Akte mit Messprotokoll, Eichschein und Messdaten. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht über die Blitzerkanzlei fordert die Akte bei der Behörde an und sagt Ihnen, ob sich der Einspruch lohnt.

Messgeräte in diesem Gebiet

Zugeordnete Messstellen

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Der Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim, Fachdienst Verkehrsüberwachung - Bußgeldstelle?

Sie erreichen die Behörde telefonisch unter 03871 722 3705 und schriftlich an PF 16 02 20, 19092 Schwerin. Geben Sie immer das Aktenzeichen aus Ihrem Schreiben an.

Wie lege ich Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid von der Der Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim, Fachdienst Verkehrsüberwachung - Bußgeldstelle ein?

Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde eingehen, die den Bescheid erlassen hat. Eine Begründung ist zunächst nicht nötig. Ob sich ein Einspruch lohnt, zeigt erst die Akte mit Messprotokoll und Eichschein. Lassen Sie den Bescheid deshalb von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht prüfen, mehr unter Einspruch gegen den Bußgeldbescheid.

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