Zweckverband Kommunale Dienste Oberland

Der Zweckverband übernimmt für seine 167 Mitgliedsgemeinden die kommunale Verkehrsüberwachung und die Bußgeldstelle. Das Verbandsgebiet umfasst Gemeinden in den Landkreisen Bad Tölz-Wolfratshausen, Ebersberg (Süd), Garmisch-Partenkirchen, Landsberg am Lech, Miesbach, München (Süd), Ostallgäu (Südost), Rosenheim, Starnberg und Weilheim-Schongau.

Stand der Angaben: September 2026 · Quelle: zv-oberland.de, zv-oberland.de

Kontakt

Anschrift
Prof.-Max-Lange-Platz 9
83646 Bad Tölz
Telefon
08041 4417-0
E-Mail
info@zv-oberland.de
Erreichbar
Mo–Do 8–16 Uhr, Fr 8–12 Uhr, zusätzlich nach Vereinbarung
Website
zv-oberland.de

Geben Sie bei jeder Nachricht das Aktenzeichen aus Ihrem Schreiben an.

Auf einen Blick

Art
Zweckverband mehrerer Kommunen
Bundesland
Bayern
Messstellen
114 in unseren Unterlagen
Online-Portal der Behörde

Über das Portal lassen sich Anhörungsbogen und Zeugenfragebogen online beantworten. Ob und was Sie angeben, sollten Sie vorher klären: Anhörungsbogen.

Orte mit Messstellen

Nach unseren Unterlagen sind dem Zweckverband Kommunale Dienste Oberland 114 Messstellen zugeordnet. Die meisten liegen in diesen Orten:

Welche Schreiben kommen vom Zweckverband Kommunale Dienste Oberland?

  • AnhörungsbogenGeht an den mutmaßlichen Fahrer. Angaben zur Person sind Pflicht, Angaben zur Sache nicht.
  • ZeugenfragebogenGeht an den Halter, wenn die Behörde den Fahrer nicht kennt.
  • BußgeldbescheidKommt förmlich zugestellt, meist im gelben Umschlag. Ab Zustellung laufen zwei Wochen für den Einspruch.

Bescheid vom Zweckverband Kommunale Dienste Oberland erhalten?

Der Einspruch geht an die Behörde, die den Bescheid erlassen hat, und muss zwei Wochen nach Zustellung dort sein. Ob er Aussicht hat, zeigt erst die Akte mit Messprotokoll, Eichschein und Messdaten. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht über die Blitzerkanzlei fordert die Akte bei der Behörde an und sagt Ihnen, ob sich der Einspruch lohnt.

Messgeräte in diesem Gebiet

Zugeordnete Messstellen

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Zweckverband Kommunale Dienste Oberland?

Sie erreichen die Behörde telefonisch unter 08041 4417-0, per E-Mail an info@zv-oberland.de und schriftlich an Prof.-Max-Lange-Platz 9, 83646 Bad Tölz. Geben Sie immer das Aktenzeichen aus Ihrem Schreiben an.

Wofür ist die Zweckverband Kommunale Dienste Oberland zuständig?

Der Zweckverband übernimmt für seine 167 Mitgliedsgemeinden die kommunale Verkehrsüberwachung und die Bußgeldstelle. Das Verbandsgebiet umfasst Gemeinden in den Landkreisen Bad Tölz-Wolfratshausen, Ebersberg (Süd), Garmisch-Partenkirchen, Landsberg am Lech, Miesbach, München (Süd), Ostallgäu (Südost), Rosenheim, Starnberg und Weilheim-Schongau.

Wie lege ich Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid vom Zweckverband Kommunale Dienste Oberland ein?

Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde eingehen, die den Bescheid erlassen hat. Eine Begründung ist zunächst nicht nötig. Ob sich ein Einspruch lohnt, zeigt erst die Akte mit Messprotokoll und Eichschein. Lassen Sie den Bescheid deshalb von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht prüfen, mehr unter Einspruch gegen den Bußgeldbescheid.

Welche Blitzer gehören zur Zweckverband Kommunale Dienste Oberland?

Nach unseren Unterlagen sind dem Zweckverband Kommunale Dienste Oberland 114 Messstellen zugeordnet, vor allem in Garmisch-Partenkirchen, Rosenheim, Bad Heilbrunn, Feldkirchen-Westerham und Bad Tölz. Die Liste steht weiter oben auf dieser Seite.

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