Urteile

BGH zu Rohmessdaten: Blitzermessung bleibt auch ohne gespeicherte Messdaten verwertbar

Jahrelang war umstritten, ob eine Geschwindigkeitsmessung verwertet werden darf, wenn das Gerät keine Rohmessdaten speichert. Der Bundesgerichtshof hat die Frage im Juli 2026 entschieden. Das Saarland gibt daraufhin seinen Sonderweg auf.

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Blitzerkanzlei.de RedaktionVon Blitzerkanzlei.de Redaktion · Stand 26.09.2026

Symbolbild

Das Wichtigste in Kürze

Gericht
Bundesgerichtshof, 4. Strafsenat
Datum
Beschluss vom 02.07.2026
Aktenzeichen
4 StR 235/25
Messgerät im Fall
PoliScan FM1 (Vitronic)
Vorlage
Saarländisches OLG, 10.04.2025, 1 Ss (OWi) 112/24

Was hat der BGH entschieden?

Dass ein Messgerät keine Rohmessdaten speichert, verstößt nicht gegen das Recht auf ein faires Verfahren. Das Messergebnis darf deshalb im Bußgeldverfahren verwertet werden. So hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 2. Juli 2026 (Az. 4 StR 235/25) entschieden.

Zugrunde lag eine Messung vom Januar 2023. Ein Autofahrer soll außerorts 35 km/h zu schnell gewesen sein. Das Amtsgericht St. Ingbert verhängte eine Geldbuße von 250 Euro. Gemessen wurde mit einem mobilen Gerät vom Typ PoliScan FM1, das die Rohmessdaten der Messwertbildung nicht speichert. Das Gerät war geeicht und nach den Feststellungen von geschultem Personal nach den Vorgaben des Herstellers bedient worden.

Worum ging es im Streit um die Rohmessdaten?

Es ging um die Frage, ob Betroffene eine Messung ohne diese Daten ausreichend überprüfen können. Rohmessdaten sind die Einzelwerte, aus denen das Gerät das Messergebnis berechnet. Mit ihnen lässt sich eine Messung nachträglich durch einen Sachverständigen plausibilisieren.

  • Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes hatte am 5. Juli 2019 (Lv 7/17) entschieden, dass eine Verurteilung ohne gespeicherte Rohmessdaten das Recht auf wirksame Verteidigung verletzt. Saarländische Gerichte waren daran gebunden.
  • Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz sah das am 22. Juli 2022 (VGH B 30/21) für PoliScan Speed M1 anders.
  • Das Bundesverfassungsgericht hatte am 12. November 2020 (2 BvR 1616/18) einen Anspruch auf Zugang zu vorhandenen Messdaten anerkannt. Eine Verfassungsbeschwerde zum Gerät Leivtec XV3, das keine Rohmessdaten speichert, nahm es am 20. Juni 2023 (2 BvR 1167/20) nicht zur Entscheidung an.
  • Nach Angaben von LTO hatten mindestens 16 Oberlandesgerichte die Verwertbarkeit bejaht. Das Saarländische OLG wollte abweichen und legte die Frage am 10. April 2025 dem BGH vor.

Was bedeutet das für Ihren Fall?

Auch nach dem BGH-Beschluss kann eine Messung fehlerhaft sein, etwa wegen Mängeln bei Eichung, Aufbau, Bedienung oder Auswertung. Ob es dafür im Einzelfall Anhaltspunkte gibt, lässt sich nur anhand der vollständigen Akte und der vorhandenen Messdaten beurteilen. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht, den Sie über die Blitzerkanzlei beauftragen können, fordert diese Unterlagen an, zieht bei Bedarf einen Sachverständigen hinzu und sagt Ihnen offen, ob sich ein Vorgehen gegen den Bescheid lohnt.

Wie begründet der BGH seine Entscheidung?

Der BGH sieht weder die Waffengleichheit noch die Pflicht zur Sachaufklärung verletzt. Seine wesentlichen Argumente:

  • Auch Bußgeldbehörde und Staatsanwaltschaft kennen nur das Ergebnis der Messung, nicht den Rechenvorgang. Der Staat hat also keinen Wissensvorsprung gegenüber dem Betroffenen.
  • Es gibt einen Anspruch auf Zugang zu vorhandenen Daten. Daraus folgt aber kein Anspruch darauf, dass Beweismittel eigens zur Überprüfung durch die Verteidigung geschaffen werden.
  • Bei standardisierten Messverfahren mit Zulassung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt genügt im Urteil grundsätzlich die Angabe von Messverfahren, Geschwindigkeit nach Toleranzabzug und Toleranzwert.
  • Weitere Aufklärung ist erst geboten, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Messfehler bestehen.

Was gilt jetzt im Saarland?

Auch im Saarland können Messungen ohne gespeicherte Rohmessdaten nun verwertet werden. Das Saarländische OLG hat im Vorlageverfahren am 21. August 2026 (1 Ss (OWi) 112/24) die Linie des BGH übernommen. Nach der zugehörigen Pressemitteilung ist die Rechtsprechung des saarländischen Verfassungsgerichtshofs durch den BGH überholt und bindet die saarländischen Gerichte nicht mehr.

Bereits am 15. Juli 2026 (1 ORbs 50/26) hatte dasselbe Gericht entschieden, dass aus dem Recht auf ein faires Verfahren kein Anspruch auf Herausgabe des sogenannten Tuff-Viewers folgt. Das ist eine Auswertungssoftware für Messdateien.

Welche Rechte haben Betroffene weiterhin?

Sie können weiterhin Zugang zu allen Daten und Unterlagen verlangen, die tatsächlich vorhanden sind. Das hat der BGH ausdrücklich bestätigt. Er stützt sich dabei auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 2020.

Dazu gehören je nach Fall etwa die Messdatei, das Messprotokoll, der Eichschein und Nachweise zur Schulung des Messpersonals. Diese Unterlagen erhalten Sie in der Regel über die Akteneinsicht. Ergeben sich daraus konkrete Hinweise auf einen Fehler, muss das Gericht ihnen nachgehen.

Das Argument „keine Rohmessdaten, also keine Verurteilung“ trägt nach dem BGH-Beschluss dagegen nicht mehr. Wie Messgeräte wie PoliScan Speed grundsätzlich arbeiten, erläutern wir in unserer Messgeräte-Übersicht.

Häufige Fragen

Gilt die BGH-Entscheidung in ganz Deutschland?

Formal bindet sie das vorlegende Oberlandesgericht in diesem Verfahren. Der BGH wurde aber gerade angerufen, um eine einheitliche Rechtsprechung zu sichern. Die Gerichte werden sich daher bundesweit an der Entscheidung orientieren.

Kann ich mich noch auf fehlende Rohmessdaten berufen?

Allein mit dem Fehlen gespeicherter Rohmessdaten lässt sich eine Messung nach dem BGH-Beschluss nicht mehr erfolgreich angreifen. Andere Einwände, etwa zur Eichung, zur Bedienung oder zur Fahreridentität, bleiben davon unberührt.

Welche Messgeräte speichern keine Rohmessdaten?

Im entschiedenen Fall ging es um PoliScan FM1. Welche Geräte in welcher Softwareversion welche Daten speichern, ist je nach Gerät unterschiedlich und sollte im Einzelfall anhand der Akte geprüft werden.

Quellen

  1. LTO: Grundsatzentscheidung des BGH: Rohmessdaten für Blitzer-Bußgeld nicht erforderlich (18.08.2026) lto.de
  2. dejure.org: BGH, 02.07.2026, 4 StR 235/25 (Verfahrensgang und Auszüge) dejure.org
  3. Burhoff online Blog: Nochmals Speicherung von Rohmessdaten, keine Herausgabe des Tuff-Viewers (26.08.2026) blog.burhoff.de
  4. LTO: Vorlage des Saarländischen OLG an den BGH lto.de
  5. BVerfG, Pressemitteilung Nr. 68/2023 zu 2 BvR 1167/20 bundesverfassungsgericht.de
  6. VerfGH Rheinland-Pfalz, Pressemitteilung zu VGH B 30/21 verfgh.justiz.rlp.de

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Veröffentlicht am 27.08.2026. Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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