
Das Wichtigste in Kürze
- OLG Zweibrücken
- 25.06.2026, 1 ORbs 3 SsRs 42/25
- OLG Brandenburg
- 30.10.2025, 1 ORbs 167/25
- BayObLG
- 17.02.2025, 201 ObOWi 26/25
- Grundsatzentscheidung
- BGH, 19.12.1995, 4 StR 170/95
Wer muss beweisen, wer gefahren ist?
Das Gericht muss davon überzeugt sein, dass der Betroffene selbst am Steuer saß. Eine Haftung des Halters allein wegen seiner Haltereigenschaft gibt es bei Geschwindigkeits- oder Rotlichtverstößen in Deutschland nicht. Nur bei Halte- und Parkverstößen kann der Halter nach § 25a StVG die Verfahrenskosten tragen müssen.
Das wichtigste Beweismittel ist meist das Messfoto. Welche Qualität ein Blitzerfoto haben muss und was darauf zu erkennen sein sollte, erläutern wir in unserem Ratgeber.
Wie prüfen die Obergerichte die Fahreridentifizierung?
Die Oberlandesgerichte prüfen nicht selbst, wer gefahren ist. Sie kontrollieren, ob das Amtsgericht seine Überzeugung nachvollziehbar begründet hat. Maßgeblich ist bis heute ein Beschluss des BGH vom 19. Dezember 1995 (4 StR 170/95):
- Verweist das Urteil nach § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO wirksam auf das Foto in der Akte, wird das Bild Teil der Urteilsgründe. Das Obergericht kann es dann selbst ansehen.
- Ist das Foto gut, genügt dieser Verweis in der Regel.
- Ist das Foto nur eingeschränkt geeignet, muss das Urteil zusätzlich die charakteristischen Merkmale benennen, auf die sich das Gericht stützt.
Wie deutlich der Verweis sein muss, hat das BayObLG am 17. Februar 2025 (201 ObOWi 26/25) präzisiert. Es genügt, wenn der Richter seinen Willen „deutlich und zweifelsfrei“ zum Ausdruck bringt. Die Nennung der Blattzahl, auf der sich das Tatfoto befindet, reichte im entschiedenen Fall aus. Den Paragrafen ausdrücklich zu nennen, ist nicht nötig.
Was bedeutet das für Ihren Fall?
Ob ein Messfoto zur Identifizierung ausreicht, lässt sich erst nach Einsicht in die Akte und das Originalbild beurteilen. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht, den Sie über die Blitzerkanzlei beauftragen können, prüft die Bildqualität, ein eventuelles Gutachten und die Begründung eines Urteils. Er berät Sie auch, welche Angaben Sie machen müssen und welche nicht, und berücksichtigt dabei mögliche Folgen wie eine Fahrtenbuchauflage.
Was hat das OLG Zweibrücken 2026 entschieden?
Das OLG Zweibrücken hat am 25. Juni 2026 (1 ORbs 3 SsRs 42/25) eine Verurteilung wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts aufgehoben und die Sache an das Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße zurückverwiesen.
Das Messfoto war von eingeschränkter Qualität. Ein Sachverständiger hatte den Betroffenen nur als möglichen Fahrer eingestuft, ohne einen höheren Wahrscheinlichkeitsgrad anzugeben. Das Amtsgericht verurteilte dennoch. Das OLG beanstandete das aus zwei Gründen:
- Bei einem schlechten Foto reicht der bloße Verweis auf das Bild nicht. Das Urteil muss konkret darlegen, welche Merkmale die Identifizierung tragen.
- Weicht das Gericht von einem Sachverständigen ab, muss es nachvollziehbar erklären, warum. Sonst kann das Obergericht nicht prüfen, ob das Gutachten richtig gewürdigt wurde.
Einen Freispruch sprach das OLG nicht aus. Das Amtsgericht muss neu verhandeln.
Welche Anforderungen gelten für ein Identitätsgutachten?
Folgt das Gericht einem anthropologischen oder morphologischen Gutachten, muss das Urteil dessen Grundlagen nachvollziehbar wiedergeben. Das zeigt ein Beschluss des OLG Brandenburg vom 30. Oktober 2025 (1 ORbs 167/25).
Das OLG hatte eine erste Verurteilung aufgehoben, weil diese Darstellung fehlte. Verlangt werden unter anderem das ausgewertete Bildmaterial, die verglichenen Merkmale und deren Zahl sowie die Gewichtung der Übereinstimmungen.
Im zweiten Durchgang genügte das neue Urteil des Amtsgerichts Nauen den Anforderungen. Die Sachverständige hatte 75 Merkmale beschrieben und 74 davon mit dem Betroffenen und mit dessen Bruder verglichen, den der Betroffene als Fahrer benannt hatte. Beim Betroffenen gab es drei Abweichungen, die sie mit der Mimik erklärte. Den Bruder konnte sie nach dem Gutachten mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit als Fahrer ausschließen. Die Verurteilung hatte Bestand.
Was bedeuten die Entscheidungen für Betroffene?
Sie zeigen zweierlei. Ein schlechtes Foto führt nicht automatisch zum Freispruch; das Gericht kann die Identität auch mit Gutachten und eigener Anschauung feststellen. Umgekehrt müssen Amtsgerichte ihre Überzeugung sorgfältig begründen. Tun sie das nicht, heben die Obergerichte Urteile auf.
Wird der Fahrer nicht ermittelt, kann die Behörde dem Halter unter Umständen eine Fahrtenbuchauflage erteilen. Auch das sollte bei der Frage bedacht werden, wie auf einen Zeugenfragebogen reagiert wird.
Häufige Fragen
Muss ich angeben, wer gefahren ist?
Als Betroffener müssen Sie sich nicht selbst belasten. Nahe Angehörige haben ein Zeugnisverweigerungsrecht. Wird der Fahrer nicht festgestellt, kann aber eine Fahrtenbuchauflage drohen. Welche Angaben sinnvoll sind, sollten Sie anwaltlich klären lassen.
Reicht ein unscharfes Foto für eine Verurteilung?
Nicht ohne Weiteres. Ist das Foto nur eingeschränkt geeignet, muss das Urteil die Merkmale benennen, auf die sich die Identifizierung stützt. Zusätzlich kann das Gericht ein Sachverständigengutachten einholen.
Darf das Gericht von einem Gutachten abweichen?
Ja, aber es muss nachvollziehbar begründen, warum es dem Sachverständigen nicht folgt. Fehlt diese Begründung, kann das Urteil aufgehoben werden, wie der Beschluss des OLG Zweibrücken zeigt.
Quellen
- dejure.org: OLG Zweibrücken, 25.06.2026, 1 ORbs 3 SsRs 42/25 (Verfahrensgang und Auszüge) dejure.org
- bussgeldsiegen.de: Fehler bei der Beweiswürdigung, Bußgeldurteil nach schlechtem Blitzerfoto aufgehoben bussgeldsiegen.de
- Burhoff online Blog: Feststellung der Fahrereigenschaft mit Lichtbild (OLG Brandenburg 1 ORbs 167/25), 03.12.2025 blog.burhoff.de
- Burhoff online Blog: Ausreichende Bezugnahme auf ein Lichtbild (BayObLG 201 ObOWi 26/25), 08.04.2025 blog.burhoff.de
- § 267 StPO (gesetze-im-internet.de) gesetze-im-internet.de
- § 25a StVG (gesetze-im-internet.de) gesetze-im-internet.de


