Steckbrief: Lasermessung
- Messverfahren
- Laufzeit von Laserimpulsen
- Geräte
- z. B. PoliScan Speed, TraffiStar S 350, Riegl FG21-P, LTI TruSpeed
- Toleranzabzug
- bis 100 km/h 3 km/h, darüber 3 %
- Eichung
- vorgeschrieben, in der Regel bis Ende des folgenden Kalenderjahres gültig
- In unserer Datenbank
- 5.108 Messstellen, 15.076 dokumentierte Fälle
So funktioniert die Lasermessung
Bei der Lasermessung bestimmt ein Gerät die Geschwindigkeit aus der Laufzeit von Laserimpulsen – als Handgerät oder als scannender Laser in Säulen und Anhängern.
Ablauf einer Messung
- Aufbau oder Einsatz des Geräts nach Gebrauchsanweisung.
- Messung per Laser.
- Dokumentation per Foto oder Messprotokoll.
Typische Fehlerquellen bei der Lasermessung
Die meisten Blitzer gelten vor Gericht als „standardisiertes Messverfahren“: Ist das Gerät zugelassen, geeicht und nach Gebrauchsanweisung von geschultem Personal bedient worden, gehen Gerichte grundsätzlich davon aus, dass das Ergebnis stimmt. Wer die Messung angreifen will, muss deshalb konkrete Anhaltspunkte für einen Fehler vortragen – und die finden sich meist erst in der Bußgeldakte und in den Messdaten.
- Zuordnung
- Das gemessene Fahrzeug muss eindeutig zugeordnet sein, besonders bei dichtem Verkehr.
- Gerätetests und Aufbau
- Vorgeschriebene Tests und Aufbau nach Gebrauchsanweisung.
Ob einer dieser Punkte im Einzelfall zutrifft, zeigt erst die Bußgeldakte mit den Messdaten. Sie fordert ein Fachanwalt für Verkehrsrecht an und lässt sie bei Bedarf von einem Sachverständigen auswerten.
Toleranzabzug bei der Lasermessung
Vom gemessenen Wert wird eine Messtoleranz abgezogen: bis 100 km/h pauschal 3 km/h, darüber 3 Prozent. Der Abzug wird dabei zugunsten der Betroffenen auf volle km/h aufgerundet. Maßgeblich für Bußgeld, Punkte und Fahrverbot ist allein der Wert nach Abzug der Toleranz.
| Messung | Nach Toleranzabzug | Vorgeworfen |
|---|---|---|
| 68 km/h gemessen, innerorts 50 km/h erlaubt | 68 − 3 = 65 km/h | 15 km/h zu schnell |
| 137 km/h gemessen, 100 km/h erlaubt | 3 % von 137 = 4,11 → 5 km/h Abzug, also 132 km/h | 32 km/h zu schnell |
Eichung und Zulassung
Messgeräte für die Verkehrsüberwachung müssen geeicht sein. Die Eichung gilt in der Regel bis zum Ende des Kalenderjahres, das auf die Eichung folgt. Wird das Gerät repariert oder ist das Eichsiegel verletzt, muss es neu geeicht werden. Außerdem braucht jedes Gerät eine Zulassung für die Bauart – in Deutschland in der Regel über die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB). Gemessen werden darf nur mit dem Softwarestand, der von dieser Zulassung gedeckt ist.
Wichtige Gerichtsentscheidungen
- BGH, 30.10.1997 – 4 StR 24/97: Die Geschwindigkeitsmessung mit einem Lasermessgerät ist ein standardisiertes Messverfahren.
- BGH, 19.08.1993 – 4 StR 627/92: Grundlage des „standardisierten Messverfahrens“: Bei amtlich zugelassenen Geräten, die geeicht sind und nach Gebrauchsanweisung bedient werden, dürfen Gerichte grundsätzlich vom Messergebnis ausgehen. Zweifel müssen sich auf konkrete Anhaltspunkte stützen.
- BVerfG, 12.11.2020 – 2 BvR 1616/18: Betroffene haben grundsätzlich Anspruch auf Zugang zu Informationen, die nicht in der Bußgeldakte stehen, aber für die Prüfung der Messung wichtig sein können – etwa Rohmessdaten, Wartungs- und Reparaturnachweise.
Was ein Fachanwalt in der Bußgeldakte prüft
Die folgenden Punkte sind keine Anleitung zur Selbstprüfung. Sie zeigen, worauf es ankommt. Die vollständige Akte mit den Messdaten bekommt in der Praxis der Anwalt, und ihre Bewertung setzt Erfahrung mit dem Gerät und der Rechtsprechung voraus. Lassen Sie Ihren Fall deshalb von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht über die Blitzerkanzlei prüfen, statt selbst tätig zu werden.
- Genaues Gerät und Softwarestand laut Messprotokoll
- Eichschein: War das Gerät am Tattag gültig geeicht?
- Schulungsnachweis: War die messende Person für genau dieses Gerät geschult?
- Messprotokoll: Aufbau, Tests und Besonderheiten während der Messung dokumentiert?
- Messfoto und Messdaten: Ist das Fahrzeug eindeutig zugeordnet, ist die Fahrerin oder der Fahrer erkennbar?
- Beschilderung: Galt das Tempolimit an der Messstelle tatsächlich, und war es erkennbar?
Was der Anwalt anfordern kann
- Akteneinsicht
- Über eine Anwältin oder einen Anwalt lässt sich die vollständige Bußgeldakte anfordern – mit Messprotokoll, Messfoto, Eichschein und Schulungsnachweis.
- Messdaten
- Die digitalen Messdaten (Falldatei, Rohmessdaten) können herausverlangt werden, damit ein Sachverständiger die Messung nachrechnen kann.
- Lebensakte des Geräts
- Wartungen, Reparaturen und Eichungen des konkreten Geräts stehen in dessen Gerätehistorie; auch sie können angefordert werden.
- Sachverständigengutachten
- Ein technischer Sachverständiger prüft, ob die Messung nach den Vorgaben des Herstellers und der Zulassung zustande gekommen ist.
Ähnliche Messgeräte
Messstellen per Lasermessung
- Mutterstdt, B98, Gem. Mutterstat, ca. 150 meter vor AS zur A65 FR Frankenthal
- 30 Halle Saale, Stadt Halle Saale, Böllberger Weg 150, FR Südstadt
- 71522 Backnang, B14, 150m nach Einmündung Heinrich-Hertz-Str. FR:Stuttgart
- Remseck, am Neckar, Aldingen, Fellbaher Str. ca. 150m vor Einfahrt Gewerbegebiet Rtg. Öffingen
- Oberfoehringer Str. 151, stadteinwärts
- Berlin auf dem Kurt-Schumacher-Damm, Lima 152 in Richtung Saatwinkler Damm
- Neubrunn, Schweinfurt -EF, AD Süd Harz, Km 154.6-153.1, Eichelbergtunnel
- 15345 Eggersdorf, Bahnhofstr
- 15370 Vogelsdorf, Frankfurter Chaussee, B1
- 71034 Böblingen, Maurener Weg ggü. 157 FR Friedhof
- Frankfurt am Main, Königsteiner Straße 157
- 63500, Seligenstadt, Aschaffenburger Straße 159, Höhe Sportplatzgelände
- Hauneck im Ortsteil Sieglos auf der Landstraße 3170, (ehem. B27) in der Fuldaer Straße in Höhe Haus Nr. 16 Richtung Ortsmitte
- 88471 Laupheim Ringelhauser Allee H 16 FR wohngebiet Ringelh
- 30 Falkensee, Bahnhofstraße, Höhe Nr. 16, in FR Falkenhagener Straße
- Hamburg, Bergedorfer Straße Lichtmast 16
- Hamburg, Bullenkoppel HNR 16 in Fahrtrichtung Pillauer Straße
- Trennewurth, L 144, Dorfstraße 16
- 50 Seukendorf, Siegelsdorfer Str., i.H. Hs.-Nr. 16
- 30 Mit in Frankfurt am Main, Nibelungenallee, ggü.16
- Stendal, Hansestadt, OT Heeren, Westheerener Straße 16
- Freiburg, Opfinger Straße 161 hatte zur Folge
- 50 Offenbach a. M., Mühlheimer Straße 163, Fahrtrichtung Mühlheim hatte zur Folge
- 16341 Panketal, Bernauer STr., FR Bernau
- 30 16341, Panketal, OT Zepernick, Bernauer Straße
- 50 16341, Panketal, OT Zepernick, Straße der Jugend, Höhe Sportplatz
- 16341 Schwanebeck auf dem Lindenberger Weg auf der Karower Straße
- 16356 Altlandsberg OT Mehrow, Altlandsberger Weg
- 50 74076, Heilbronn, auf der Austraße, ggü. Nr 166
- Hamburg, Alte Landstr. HNR 166, FR Poppenbütteler Weg
- Gem. Stedden, L 180, Abschnitt 60, Station 1670, Ri. Winsen
- 30 Neumünster, auf der Ehrendorfer Straße 169 das Geschwindigkeitslimit
- 50 Hamburg, Wandsbeker Marktstraße 169, i. R. stadteinwärts hatte zur Folge
- Hanau, Auheimer Straße Ri. Hauptbahnhof/, geg. Hs. Nr. 17-18
- 50 65599, Dornburg, Ortsteil Langendernbach, auf der Mainzer Str., Höhe Nr. 17, B 54, FR ortsauswärts, Limburg
- Heilbronn, Mannheimer Straße, Bildungscampous 7-17
- 100 88214, Ravensburg, Oberhofen, Kemmerlanger Straße, Höhe Hs.-Nr. 17, FR ortseinwärts
- 60 Stadt Lorch, OT Lorchhausen, auf der Rheinallee, gegenüber Nr. 17, Richtung Kaub
- 50 Wiesbaden, auf der Schwalbacher Straße, ggü. Baum 17, Fahrtrichtung Rheinstraße
- Geschwindigkteisübertretung in Hamburg, Lehmweg, ggü- 17, FR Klosterallee zog Busgeldverfahren nach sich
- Hamburg auf der Schröderstiftstraße ggü. 17 i.R. Dammtor
- 50 Esslingen, Römerstraße, geg. 17, Einmündung Wanderweg, Rtg. Katzenbühl
- 50 Frankfurt am Main, Nibelungenallee 17
- Lorch OT Lorchhausen, Rheinalle gegenüber Haus Nummer 17 Fahrtrichtung Rüdesheim
- 30 München, Ungerer Str. 17, stadteinwärts
- 74076 Heilbronn auf der Austraße 170
- Bielefeld, B 66 n/Lagesche Str., 170 m vor Ostring in FR stadteinwärts
- 17179 Gnoien, aus Viecheln in Rtg. Ortsmitte, Abzweig Sülzer Straße
- B 455 in Mainz-Kastel, auf der Boelckestr. in Höhe 176 – Fahrtrichtung Mainz-Kastel
- Frankfurt am Main, Kurmainzer Straße 177