Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 28 km/h in der Gem. Stedden, L 180, Abschnitt 60, Station 1670, Ri. Winsen überschritten. Festgestellt wurden mit Messung mit Lasergerät mit Foto 98 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Landkreis Celle

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