Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit am 23.09.2015 in Osterkappeln, L 79, auf der Huntenburger Str., km 14.22, Richtung Hunteburg/Venne um 46 km/h bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät: ESO ES 3.0 116 km/h. 

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.7 Bkat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Osnabrück

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