Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Pfungstadt, auf der Eschollbrückner Straße, ggü 32a, FR Erschollbrücken begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 7 km/h, bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Lasergerät mit Foto 37 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle:Bußgeldstelle Gemeinsamer Ordnungsbehördenberzirk v. Pfungstadt übersandte Zeugenfragebogen

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