Bei einer Geschwindigkeitsmessung in der Gemarkung Dornstadt, L 1239, Höhe Bushaltestelle, Richtung Dornstadt wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 18 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 11 km/h. Beweismittel: Messung mit ESO Einseitensensor ES3.0 und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Schriftliche Verwarnung / Anhörung wurde von  Bußgeldstelle Landratsamt Alb-Donau-Kreis übersandt.

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