Bei einer Geschwindigkeitsmessung am 08.03.2016 in 72768 Reutlingen-Altenburg, auf der B 464, Höhe Ausfahrt Altenburg wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 95 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 25 km/h. Beweismittel: Messgerät ESO ES3.0, Foto. Der Regelbußgeldsatz wurde wegen Voreintragung im FAER erhöht.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bußgeldbescheid wurde von Bußgeldstelle Reutlingen erlassen.
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