Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Maintal Bischofsheim, auf der B 8, Höhe Schleusenhäuser, Fahrtrichtung Frankfurt Fechenheim wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 106 km/h , bei zulässigen 80 km/h gemessen. Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit betrug 26 km/h. Beweismittel:Messung mit LEIVTEC XV 3, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Anhörungsbogen von Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.
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