In Bremerhaven, auf der Columbusstraße / Kennedybrücke, FR Süden wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 27 km/h überschritten. Gemessen wurden mit einem Geschwindigkeitsmessgerät mit Frontfoto 57 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Aktenführende Bußgeldstelle Bremerhaven übersandte Anhörung

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