Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 72555, Metzingen, auf der B 312, km 0,78, Richtung Stuttgart die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 121 km/h, zulässig waren 70 km/h. Die Überschreitung betrug 51 km/h. Beweismittel: Sensormessung und Foto

Verstoß gegen:  § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Stadt Metzingen übersandt.

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