Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Dresden, auf der Coschützer Straße, ggü. LM 11, aus Ri. Am Hohen Stein die zulässige Geschwindigkeit missachtet. Bei der mit Messgerät TraffiStar S 350 digital und Frontfoto durchgeführten Geschwindigkeitsmessung wurden 52 km/h bei erlaubten 30 km/h dokumentiert. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 22 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Landeshauptstadt Dresden

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