Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der B 29, Höhe Stauden-Gropper, FR Stuttgart, 71332, Gemarkung Waiblingen begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 22 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät ESO ES3.0 122 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landratsamt Ostalbkreis

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