Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Gelsenkirchen, auf der Hattinger Straße, Höhe Schwarzbach, in südlicher Fahrtrichtung die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 78 km/h bei zulässigen 50 km/h mit Radarmessung mit Foto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 28 km/h und führte zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Gelsenkirchen

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