Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Leipzig, auf der Knautnaundorfer Str. zw. Kreisverkehr und Autobahnbrücke. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 34 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit TraffiStar S 350 84 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Leipzig

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