Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der B 108, Warenshof, Abs. 10, km 2,724, Ri. Waren die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 28 km/h bei zulässigen 70 km/h. Mit Messgerät PoliScan Speed FM1 wurden 98 km/h dokumentiert

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Mecklenburgische Seenplatte übersandte Vordruck Anhörung

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