Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften auf der L 05, Lützow, in Richtung Renzow ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 83 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 33 km/h. Beweismittel: Dokumentation mit Videokamera
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Nordwestmecklenburg übersandt.
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