Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften auf der L 271, Utzedel, AB 10/30, bei km 5.4/0.1, i. R. Demmin um 24 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Bußgeldbescheid erlassen. Festgestellt wurden 74 km/h. Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed. Bußgeld: 95,00 €, erhöht wegen Voreintragung.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

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