Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der L 3057, Entlastungsstraße, Ri. Burgholzhausen um 31 km/h, bei zulässigen 70 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 101 km/h. Beweismittel: Sensormessung mit Einseitensensor ES3.0 mit Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Formular Anhörung

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