Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte auf der Sender Straße, L 790, Höhe Hausnummer 345, in 33415, Verl. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 50 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor ES3.0 109 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Gütersloh übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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