In Stuttgart-Zuffenhausen, auf der Schwieberdinger Straße, ca. 100 m nach VZ (Lichtmast 5) wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 16 km/h überschritten. Die Sensormessung mit Einseitensensor ES3.0 mit Foto ergab 76 km/h, bei zulässigen 60 km/h. Verwarnungsgeld: 30,00 €

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Landeshauptstadt Stuttgart übersandte Verwarnung / Anhörung

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