In Reutlingen-Betzingen, B 28, FR Reutlingen, vor Breitenbachbrücke wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften um 197 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit TraffiStar S 350 mit Foto ergab 119 km/h, bei zulässigen 100 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.3 BKat

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Reutlingen übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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