Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit. Am 10.09.2015 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Nützen, BAB 7 km 121,380, Richtung Hamburg um 24 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Lasermessung 124 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle:Bußgeldstelle Kreis Segeberg

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