Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde in Bad Schlema, B 169, auf der Auer Straße, Höhe HG 1 – Steinbruchweg – FR Aue um 21 km/h, bei zulässigen 50 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät: Leivtec XV3 ergab 71 km/h
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
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MUSTER 8