Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in 73642 Welzheim-Breitenfürst, auf der L 1150, bei Einmündung Reizenwiesen, Fahrtrichtung Welzheim um 36 km/h, bei zulässigen 70 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 102 km/h. Beweismittel: Messgerät Leivtec XV3, Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle:Bußgeldstelle Rems-Murr-Kreis
Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.