Es wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in 73642, Gemarkung Welzheim, auf der L 1150, vor Einmündung Gustav-Mahler-Straße, Richtung Schorndorf um 24 km/h, bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Lichtschrankenmessung, Messgerät: ES3.0 mit Foto 94 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bußgeldstelle Rems-Murr-Kreis übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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