Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Steinfurt, Steinfurt-Wilhelmsberg, B 54, FR Gronau um 36 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde Bußgeldverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 136 km/h. Beweismittel: TRAFFIPHOT dig. stat., Foto

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Steinfurt übersandte Vordruck Anhörung

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