Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in Steinfurt, Steinfurt-Wilmsberg, auf der B 54, FR Gronau um 28 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde Bußgeldbescheid erlassen. Festgestellt wurden 128 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Foto. Regelsatz-Bußgeld wurde wegen Voreintragungen erhöht. Bußgeld: 160,00 €.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Steinfurt

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