Es wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der B 168, im Abschnitt 160, bei km 5,9, in FR Rietz Neuendorf
um 55 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Einseitensensor Messgerät: ES3.0 135 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee

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