Am 07.04.2016 wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Heidenrod, auf der B 260, Egenrother Stock, NK 5813929, km 0,1, Richtung Wiesbaden um 21 km/h, bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Lasermessgerät 81 km/h, Beweisfoto liegt vor

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel

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