Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 11.11.2015 in Freiburg, Granadaallee, H. Bahnbrücke um 28 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten.
Festgestellt wurden mit Messgerät 108 km/h. Beweismittel: Radarmessung, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Freiburg

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