Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit am 10.06.2016 in Müssen, auf der Büchener Straße um 25 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde festgestellt. Gemessen wurden 75 km/h. Beweismittel: Lichtschrankenmessung, Foto.
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Schleswig-Holstein
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