Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften auf der BAB 72, bei km 32.6, Hof, in Ri. Leipzig um 22km/h, bei zulässigen 130 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 152 km/h. Beweismittel: Messgerät ESO ES3.o, Frontfoto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Chemnitz

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