Bei einer Geschwindigkeitsmessung am 04.05.2016 in Porta Westfalica, auf der BAB 2, bei km 285.00, RF Dortmund wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 146 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 26 km/h. Beweismittel: Messgerät PoliSCAN Speed, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Kreis Minden-Lübbecke übersandt.

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