Blitzer Ensheim, auf der L 108, i. H. Gebr. Maas im Überblick
Zur Messstelle Ensheim, auf der L 108, i. H. Gebr. Maas, Rtg. St. Ingebert ist bei der Blitzerkanzlei ein Fall dokumentiert. Gemessen wird hier überwiegend mit dem Messgerät Leivtec XV3. Bußgeldstelle nach unseren Unterlagen: Zentrale Bußgeldbehörde Saarland.
- Überwachung
- Geschwindigkeit
- Ort
- Ensheim
- Landkreis
- Landkreis Alzey-Worms
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Ortslage
- außerhalb geschlossener Ortschaft
- Tempolimit
- 50 km/h
- Messgeräte
- Leivtec XV3
- Bußgeldstelle
- Zentrale Bußgeldbehörde Saarland
- Dokumentierte Fälle
- 1
- Stand der Angaben
- September 2026
Ortsangaben: GeoNames (CC BY 4.0), © OpenStreetMap-Mitwirkende
Typische Prüfpunkte
- Erkenntnisse der PTB: Bei Untersuchungen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt traten um den Jahreswechsel 2020/2021 unter bestimmten Bedingungen Messwertabweichungen auf; viele Bundesländer setzten den Einsatz daraufhin aus. Wie mit Messungen dieses Geräts umzugehen ist, beurteilen Gerichte unterschiedlich.
- Zuordnung im Video: Das gemessene Fahrzeug muss im Video eindeutig zu erkennen sein.
- Aufbau: Aufstellung und Ausrichtung des Stativs müssen der Gebrauchsanweisung entsprechen.
Dokumentierte Fälle am Blitzer Ensheim, auf der L 108, i. H. Gebr. Maas
-
November 2016
Außerorts Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der auf der L 108, in Ensheim, Rtg. St. Ingebert, Zentrale Bußgeldstelle Saarland
Rechtsgrundlage: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG
erlaubt 50 km/h Leivtec XV3
Bußgeld am Blitzer Ensheim, auf der L 108, i. H. Gebr. Maas (Tempo 50 außerorts)
Erlaubt sind hier 50 km/h außerorts. Die Tabelle zeigt, was eine Überschreitung am Blitzer Ensheim, auf der L 108, i. H. Gebr. Maas für Pkw kostet – und ab welcher Geschwindigkeit die jeweilige Stufe hier greift. Maßgeblich ist der Wert nach Abzug der Messtoleranz (bis 100 km/h 3 km/h, darüber 3 %). Grundlage: bundeseinheitlicher Bußgeldkatalog, Stand seit 09.11.2021.
| Überschreitung | Hier gefahren | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | |
|---|---|---|---|---|---|
| 1–10 km/h | 51–60 km/h | 20 € | – | – | Einspruch prüfen |
| 11–15 km/h | 61–65 km/h | 40 € | – | – | Einspruch prüfen |
| 16–20 km/h | 66–70 km/h | 60 € | – | – | Einspruch prüfen |
| 21–25 km/h | 71–75 km/h | 100 € | 1 | – | Einspruch prüfen |
| 26–30 km/h | 76–80 km/h | 150 € | 1 | – bei Wiederholung 1 Monat* | Einspruch prüfen |
| 31–40 km/h | 81–90 km/h | 200 € | 1 | – bei Wiederholung 1 Monat* | Einspruch prüfen |
| 41–50 km/h | 91–100 km/h | 320 € | 2 | 1 Monat | Einspruch prüfen |
| 51–60 km/h | 101–110 km/h | 480 € | 2 | 1 Monat | Einspruch prüfen |
| 61–70 km/h | 111–120 km/h | 600 € | 2 | 2 Monate | Einspruch prüfen |
| über 70 km/h | ab 121 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate | Einspruch prüfen |
Bußgeld für Tempo 50 berechnen · Zum vollständigen Bußgeldkatalog
Messtechnik am Blitzer Ensheim, auf der L 108, i. H. Gebr. Maas
Leivtec XV3
Am Blitzer Ensheim, auf der L 108, i. H. Gebr. Maas misst ein Leivtec XV3 (Messprinzip: Laser (Infrarot)). In 1 Fall an dieser Messstelle genannt. Jedes Messgerät hat typische Fehlerquellen – ob sie im Einzelfall vorliegen, zeigt erst die Auswertung der Messdaten.
- Erkenntnisse der PTB: Bei Untersuchungen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt traten um den Jahreswechsel 2020/2021 unter bestimmten Bedingungen Messwertabweichungen auf; viele Bundesländer setzten den Einsatz daraufhin aus. Wie mit Messungen dieses Geräts umzugehen ist, beurteilen Gerichte unterschiedlich.
- Zuordnung im Video: Das gemessene Fahrzeug muss im Video eindeutig zu erkennen sein.
- Aufbau: Aufstellung und Ausrichtung des Stativs müssen der Gebrauchsanweisung entsprechen.
Alle Fehlerquellen, Gerichtsentscheidungen und Prüfpunkte zu Leivtec XV3
Bußgeldstelle zu dieser Messstelle
Nach unseren Unterlagen: Zentrale Bußgeldbehörde Saarland. Auf der Seite der Bußgeldstelle stehen Anschrift, Kontakt und Online-Portal.
Maßgeblich ist immer die Behörde, die auf Ihrem Schreiben steht. Dorthin geht auch der Einspruch. Je nachdem, wer gemessen hat, kann das eine andere Stelle sein.
Am Blitzer Ensheim, auf der L 108, i. H. Gebr. Maas geblitzt? So legen Sie Einspruch ein
- Frist notieren: zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids.
- Nichts zur Sache sagen: Im Anhörungsbogen sind nur die Angaben zur Person Pflicht.
- Akte prüfen lassen: Erst die Bußgeldakte zeigt, ob die Messung am Blitzer Ensheim, auf der L 108, i. H. Gebr. Maas und der Bescheid angreifbar sind.
- Einspruch richtig adressieren: an die Behörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat.
Häufige Fragen zum Blitzer Ensheim, auf der L 108, i. H. Gebr. Maas
Wie schnell darf man am Blitzer Ensheim, auf der L 108, i. H. Gebr. Maas fahren?
Zulässig sind dort 50 km/h (außerorts). Hier misst ein Leivtec XV3. Maßgeblich für das Bußgeld ist die Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.
Ich wurde am Blitzer Ensheim, auf der L 108, i. H. Gebr. Maas geblitzt – was passiert jetzt?
In der Regel erhalten Sie zuerst einen Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen, danach den Bußgeldbescheid. Erst mit der Zustellung des Bußgeldbescheids beginnt die Einspruchsfrist.
Wie lange habe ich nach dem Blitzer Ensheim, auf der L 108, i. H. Gebr. Maas Zeit für einen Einspruch?
Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids bei der Bußgeldstelle eingehen (§ 67 OWiG). Eine Begründung ist zunächst nicht erforderlich.
Lohnt sich ein Einspruch nach dem Blitzer Ensheim, auf der L 108, i. H. Gebr. Maas?
Das hängt vom Einzelfall ab. Messungen können fehlerhaft sein – etwa durch Aufbau, Eichung, Auswertung oder Zuordnung des Fahrzeugs. Hier misst ein Leivtec XV3 – auch dieses Gerät hat typische Fehlerquellen. Ob das hier in Betracht kommt, zeigt erst die Prüfung der Bußgeldakte.
Muss ich den Anhörungsbogen zum Blitzer Ensheim, auf der L 108, i. H. Gebr. Maas ausfüllen?
Angaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – und sollten es ohne vorherige Beratung auch nicht.
Wann verjährt ein Geschwindigkeitsverstoß am Blitzer Ensheim, auf der L 108, i. H. Gebr. Maas?
Die Verfolgungsverjährung beträgt drei Monate, solange kein Bußgeldbescheid ergangen ist, danach sechs Monate (§ 26 Abs. 3 StVG). Bestimmte Maßnahmen der Behörde unterbrechen die Frist.