Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Ensheim, auf der L 108, i. H. Gebr. Maas, Rtg. St. Ingebert mit  21 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Lasermessverfahren mit Messgerät: Leivtec XV3 71 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Saarland

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