In Ensheim, L 108,  Rtg. St. Ingbert wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 23 km/h überschritten. Gemessen wurden 73 km/h, bei zulässigen 50 km/h. Beweismittel: Messprotokoll Leivtec XV3, Frontfoto.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Aktenführende Dienststelle:  Bußgeldstelle Landesverwaltungsamt Saarland übersandte Anhörung zur Ordnungswidrigkeit

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