Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften festgestellt. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit auf der B 102, Alleenstraße, Abschn. 240, km 2,3, in Richtung Treuenbrietzen um 23 km/h bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden 93 km/h, Beweismittel: Messung mit Einseitensensor, Beweisfoto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Vordruck Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen

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