Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit einwärts auf der B 101, im Abschnitt 100, bei km 0,5, Abfahrt Großbeeren und Berlin, in FR Berlin um 19 km/h bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden 79 km/h, Beweismittel: Messgerät Einseitensensor ES3.0, Beweisfoto
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Formular Fahrerermittlung/Zeugenfragebogen
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