Rotlichtblitzer Berlin, Hallesches Ufer/Schöneberger Straße, Lichtzeichenanlage

Rotlichtblitzer Berlin, Hallesches Ufer/Schöneberger Straße im Überblick

An der Kreuzung Hallesches Ufer / Schöneberger Straße in Berlin wird der Verkehr an der dortigen Lichtzeichenanlage überwacht. Die Messstelle liegt innerorts im Stadtgebiet, in einem Bereich mit dichtem Verkehr, mehreren Fahrstreifen und Querungen, in dem die Ampelphasen für Autofahrer oft nur schwer einzuschätzen sind.

Zum Einsatz kommt ein kombiniertes Messgerät, das sowohl Rotlichtverstöße als auch die gefahrene Geschwindigkeit erfassen kann. Die Aufnahme erfolgt als Frontfoto, sodass Fahrzeug und Fahrer von vorn abgebildet werden. Erfasst wird, wer die Haltlinie überfährt, nachdem die Ampel auf Rot gewechselt hat.

Auch Anlagen dieser Art liefern nicht immer zuverlässige Ergebnisse. Fehler bei Aufbau, Wartung oder Auswertung, eine unzutreffende Zuordnung des Fahrzeugs oder Besonderheiten der Ampelschaltung können das Ergebnis beeinflussen. Eine Überprüfung der Messung und der zugrunde liegenden Unterlagen kann sich daher lohnen. Beachten Sie dabei, dass für eine Reaktion nur kurze Fristen zur Verfügung stehen und eine anwaltliche Prüfung zeitnah erfolgen sollte.

Überwachung
Rotlicht
Ort
Berlin
Straße
Hallesches Ufer/Schöneberger Straße
Weitere Lage
Lichtzeichenanlage
Ortslage
innerhalb geschlossener Ortschaft
Messgeräte
Rotlichtüberwachung
Rechtsgrundlage
§ 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG
Bußgeldstelle
Polizei Berlin, Bußgeldstelle, Abt Verkehr TVE (Kontakt unten)
Dokumentierte Fälle
1
Stand der Angaben
Oktober 2026
Berlin

Ortsangaben: © OpenStreetMap-Mitwirkende

Typische Prüfpunkte

  • Lage der Sensoren: Gemessen werden muss beim Überfahren der Haltelinie – liegt der Sensor dahinter, verschiebt sich die Zeit.
  • Gelbphase: Die Gelbphase muss zur zulässigen Geschwindigkeit passen.
  • Die eine Sekunde: Ab mehr als einer Sekunde Rot gilt der Verstoß als qualifiziert – mit Fahrverbot. Die genaue Zeit ist deshalb entscheidend.
Trifft einer dieser Punkte auf Ihre Messung zu?Unsere Fachanwälte prüfen es kostenlos, Antwort binnen 24 Stunden.

Bußgeldstelle für den Rotlichtblitzer Berlin, Hallesches Ufer/Schöneberger Straße

Maßgeblich ist immer die Behörde, die auf Ihrem Schreiben steht – dorthin gehen auch Anhörungsbogen und Einspruch.

Dokumentierte Fälle am Rotlichtblitzer Berlin, Hallesches Ufer/Schöneberger Straße

  1. August 2026

    Rotlichtüberwachung innerorts in Berlin, Hallesches Ufer/Schöneberger Straße, Lichtzeichenanlage

    Rotlichtüberwachung

Bußgeld am Rotlichtblitzer Berlin, Hallesches Ufer/Schöneberger Straße

Beim Rotlichtverstoß entscheidet eine Sekunde. War die Ampel beim Überfahren der Haltelinie länger als eine Sekunde rot, gilt der Verstoß als qualifiziert. Dann kommen zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot dazu.

Rote Ampel überfahren (bis 1 Sekunde Rot)

Rote Ampel überfahren (bis 1 Sekunde Rot): Bußgeld, Punkte, Fahrverbot
TatbestandBußgeldPunkteFahrverbotPrüfung
Rote Ampel überfahren, Rotphase bis 1 Sekunde90 € 1 – Kostenlos prüfen
… mit Gefährdung200 € 2 1 Monat Kostenlos prüfen
… mit Sachbeschädigung240 € 2 1 Monat Kostenlos prüfen

Rote Ampel überfahren (länger als 1 Sekunde Rot)

Rote Ampel überfahren (länger als 1 Sekunde Rot): Bußgeld, Punkte, Fahrverbot
TatbestandBußgeldPunkteFahrverbotPrüfung
Rote Ampel überfahren, Rotphase länger als 1 Sekunde200 € 2 1 Monat Kostenlos prüfen
… mit Gefährdung320 € 2 1 Monat Kostenlos prüfen
… mit Sachbeschädigung360 € 2 1 Monat Kostenlos prüfen

Eigenen Fall berechnen · Bußgeldkatalog Rotlicht

Messtechnik am Rotlichtblitzer Berlin, Hallesches Ufer/Schöneberger Straße

Rotlichtüberwachung

Am Rotlichtblitzer Berlin, Hallesches Ufer/Schöneberger Straße wird per Rotlichtüberwachung gemessen; welches Gerät genau, ist nicht bekannt. Auch dieses Verfahren hat typische Fehlerquellen – ob sie im Einzelfall vorliegen, zeigt erst die Bußgeldakte.

  • Lage der Sensoren: Gemessen werden muss beim Überfahren der Haltelinie – liegt der Sensor dahinter, verschiebt sich die Zeit.
  • Gelbphase: Die Gelbphase muss zur zulässigen Geschwindigkeit passen.
  • Die eine Sekunde: Ab mehr als einer Sekunde Rot gilt der Verstoß als qualifiziert – mit Fahrverbot. Die genaue Zeit ist deshalb entscheidend.

Alle Fehlerquellen, Gerichtsentscheidungen und Prüfpunkte zu Rotlichtüberwachung

Bußgeldstelle zu dieser Messstelle

Zugeordnet im Blitzer-Katalog: Polizei Berlin, Bußgeldstelle, Abt Verkehr TVE.

Maßgeblich ist immer die Behörde, die auf Ihrem Schreiben steht. Dorthin geht auch der Einspruch. Je nachdem, wer gemessen hat, kann das eine andere Stelle sein.

Am Rotlichtblitzer Berlin, Hallesches Ufer/Schöneberger Straße geblitzt? So legen Sie Einspruch ein

  1. Frist notieren: zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids.
  2. Nichts zur Sache sagen: Im Anhörungsbogen sind nur die Angaben zur Person Pflicht.
  3. Akte prüfen lassen: Erst die Bußgeldakte zeigt, ob die Messung am Rotlichtblitzer Berlin, Hallesches Ufer/Schöneberger Straße und der Bescheid angreifbar sind.
  4. Einspruch richtig adressieren: an die Behörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat – die Kontaktdaten der Bußgeldstelle stehen oben.

Häufige Fragen zum Rotlichtblitzer Berlin, Hallesches Ufer/Schöneberger Straße

Wo genau steht der Rotlichtblitzer Berlin, Hallesches Ufer/Schöneberger Straße?

In Berlin: Hallesches Ufer/Schöneberger Straße, Lichtzeichenanlage.

Ich wurde am Rotlichtblitzer Berlin, Hallesches Ufer/Schöneberger Straße geblitzt – was passiert jetzt?

In der Regel erhalten Sie zuerst einen Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen, danach den Bußgeldbescheid. Erst mit der Zustellung des Bußgeldbescheids beginnt die Einspruchsfrist.

Wie lange habe ich nach dem Rotlichtblitzer Berlin, Hallesches Ufer/Schöneberger Straße Zeit für einen Einspruch?

Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids bei der Bußgeldstelle eingehen (§ 67 OWiG). Eine Begründung ist zunächst nicht erforderlich.

Lohnt sich ein Einspruch nach dem Rotlichtblitzer Berlin, Hallesches Ufer/Schöneberger Straße?

Das hängt vom Einzelfall ab. Messungen können fehlerhaft sein – etwa durch Aufbau, Eichung, Auswertung oder Zuordnung des Fahrzeugs. Gemessen wird hier per Rotlichtüberwachung – auch dieses Verfahren hat typische Fehlerquellen. Ob das hier in Betracht kommt, zeigt erst die Prüfung der Bußgeldakte.

Muss ich den Anhörungsbogen zum Rotlichtblitzer Berlin, Hallesches Ufer/Schöneberger Straße ausfüllen?

Angaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – und sollten es ohne vorherige Beratung auch nicht.

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