Blitzer Berlin, Heidestraße, Heidestraße 52

Blitzer Berlin, Heidestraße, Heidestraße 52 im Überblick

In Berlin wird in der Heidestraße die Geschwindigkeit überwacht. Die Messstelle liegt innerorts auf Höhe der Hausnummer 52 in einem Abschnitt, in dem für alle Fahrzeuge Tempo 30 gilt. Das vergleichsweise niedrige Limit wird von Ortsunkundigen leicht übersehen, zumal die Heidestraße als Verbindungsachse im Berliner Stadtgebiet stärker befahren ist und zum Beschleunigen verleiten kann.

Eingesetzt wird ein Geschwindigkeitsmessgerät, das die gefahrene Geschwindigkeit der vorbeifahrenden Fahrzeuge erfasst. Wer an dieser Stelle aufgefallen ist, erhält in der Regel Post mit einem entsprechenden Vorwurf.

Auch bei moderner Messtechnik sind Fehler nicht ausgeschlossen. Aufstellung und Ausrichtung des Geräts, die Einhaltung der Bedienungsvorgaben, die gültige Eichung sowie die Schulung des Messpersonals können Einfluss auf das Ergebnis haben. Ebenso kommt es darauf an, dass die Beschilderung des Tempolimits eindeutig und rechtzeitig erkennbar war. Eine Überprüfung der Messunterlagen kann sich daher lohnen. Beachten Sie dabei, dass für eine Reaktion auf einen Anhörungsbogen oder einen Bescheid nur kurze Fristen gelten, die Sie nicht verstreichen lassen sollten.

Überwachung
Geschwindigkeit
Ort
Berlin
Straße
Heidestraße
Weitere Lage
Heidestraße 52
Ortslage
innerhalb geschlossener Ortschaft
Tempolimit
30 km/h (häufigste Angabe in den Fällen)
Rechtsgrundlage
§ 41 Abs. 1 i. V. m. Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG
Bußgeldstelle
Bußgeldstelle der Polizei Berlin (Kontakt unten)
Dokumentierte Fälle
2 (seit 2026)
Stand der Angaben
Oktober 2026
Berlin

Ortsangaben: © OpenStreetMap-Mitwirkende

Bußgeldstelle für den Blitzer Berlin, Heidestraße, Heidestraße 52

Bußgeldstelle der Polizei Berlin

Anschrift
Magazinstraße 5
10179 Berlin
Telefon
030 4664-796796
Online-Anhörung
fms.verwalt-berlin.de

Maßgeblich ist immer die Behörde, die auf Ihrem Schreiben steht – dorthin gehen auch Anhörungsbogen und Einspruch.

Dokumentierte Fälle am Blitzer Berlin, Heidestraße, Heidestraße 52

  1. September 2026

    Geschwindigkeitsmessung innerorts in Berlin, Heidestraße, 52

    erlaubt 30 km/h

  2. August 2026

    Geschwindigkeitsmessung innerorts in Berlin, Heidestraße, Heidestraße 52

    erlaubt 30 km/h

Bußgeld am Blitzer Berlin, Heidestraße, Heidestraße 52 (Tempo 30 innerorts)

Erlaubt sind hier 30 km/h innerorts. Die Tabelle zeigt, was eine Überschreitung am Blitzer Berlin, Heidestraße, Heidestraße 52 für Pkw kostet – und ab welcher Geschwindigkeit die jeweilige Stufe hier greift. Maßgeblich ist der Wert nach Abzug der Messtoleranz (bis 100 km/h 3 km/h, darüber 3 %). Grundlage: bundeseinheitlicher Bußgeldkatalog, Stand seit 09.11.2021.

Bußgeld, Punkte und Fahrverbot am Blitzer Berlin, Heidestraße, Heidestraße 52
ÜberschreitungHier gefahrenBußgeldPunkteFahrverbotPrüfung
1–10 km/h 31–40 km/h 30 € – – Kostenlos prüfen
11–15 km/h 41–45 km/h 50 € – – Kostenlos prüfen
16–20 km/h 46–50 km/h 70 € – – Kostenlos prüfen
21–25 km/h 51–55 km/h 115 € 1 – Kostenlos prüfen
26–30 km/h 56–60 km/h 180 € 1 – bei Wiederholung 1 Monat* Kostenlos prüfen
31–40 km/h 61–70 km/h 260 € 2 1 Monat Kostenlos prüfen
41–50 km/h 71–80 km/h 400 € 2 1 Monat Kostenlos prüfen
51–60 km/h 81–90 km/h 560 € 2 2 Monate Kostenlos prüfen
61–70 km/h 91–100 km/h 700 € 2 3 Monate Kostenlos prüfen
über 70 km/h ab 101 km/h 800 € 2 3 Monate Kostenlos prüfen

* Wer innerhalb eines Jahres zweimal mindestens 26 km/h zu schnell ist, bekommt in der Regel einen Monat Fahrverbot.

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Bußgeld für Tempo 30 berechnen · Zum vollständigen Bußgeldkatalog

Bußgeldstelle zu dieser Messstelle

Zugeordnet im Blitzer-Katalog: Bußgeldstelle der Polizei Berlin. Auf der Seite der Bußgeldstelle stehen Anschrift, Kontakt und Online-Portal.

Maßgeblich ist immer die Behörde, die auf Ihrem Schreiben steht. Dorthin geht auch der Einspruch. Je nachdem, wer gemessen hat, kann das eine andere Stelle sein.

Am Blitzer Berlin, Heidestraße, Heidestraße 52 geblitzt? So legen Sie Einspruch ein

  1. Frist notieren: zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids.
  2. Nichts zur Sache sagen: Im Anhörungsbogen sind nur die Angaben zur Person Pflicht.
  3. Akte prüfen lassen: Erst die Bußgeldakte zeigt, ob die Messung am Blitzer Berlin, Heidestraße, Heidestraße 52 und der Bescheid angreifbar sind.
  4. Einspruch richtig adressieren: an die Behörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat – die Kontaktdaten der Bußgeldstelle stehen oben.

Häufige Fragen zum Blitzer Berlin, Heidestraße, Heidestraße 52

Wie schnell darf man am Blitzer Berlin, Heidestraße, Heidestraße 52 fahren?

Zulässig sind dort 30 km/h (innerorts). Maßgeblich für das Bußgeld ist die Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Wo genau steht der Blitzer Berlin, Heidestraße, Heidestraße 52?

In Berlin: Heidestraße, Heidestraße 52.

Ich wurde am Blitzer Berlin, Heidestraße, Heidestraße 52 geblitzt – was passiert jetzt?

In der Regel erhalten Sie zuerst einen Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen, danach den Bußgeldbescheid. Erst mit der Zustellung des Bußgeldbescheids beginnt die Einspruchsfrist.

Wie lange habe ich nach dem Blitzer Berlin, Heidestraße, Heidestraße 52 Zeit für einen Einspruch?

Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids bei der Bußgeldstelle eingehen (§ 67 OWiG). Eine Begründung ist zunächst nicht erforderlich.

Lohnt sich ein Einspruch nach dem Blitzer Berlin, Heidestraße, Heidestraße 52?

Das hängt vom Einzelfall ab. Messungen können fehlerhaft sein – etwa durch Aufbau, Eichung, Auswertung oder Zuordnung des Fahrzeugs. Ob das hier in Betracht kommt, zeigt erst die Prüfung der Bußgeldakte.

Muss ich den Anhörungsbogen zum Blitzer Berlin, Heidestraße, Heidestraße 52 ausfüllen?

Angaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – und sollten es ohne vorherige Beratung auch nicht.

Wann verjährt ein Geschwindigkeitsverstoß am Blitzer Berlin, Heidestraße, Heidestraße 52?

Die Verfolgungsverjährung beträgt sechs Monate (§ 26 Abs. 3 StVG, seit 1. Juli 2026 einheitlich vor und nach dem Bußgeldbescheid). Bestimmte Maßnahmen der Behörde unterbrechen die Frist.

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