Auf der BAB 10 ,außerhalb geschlossener Ortschaften, im Abschnitt 141, bei km 0,9, Zubringer zur B 101, in FR AK Schönefeld/Rangsdorf wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 81 km/h bei zulässigen 60 km/h mit Geschwindigkeitsmessgerät PoliScan Speed festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 21 km/h und führte zum Erlass eines Bußgeldbescheides. Bußgeld: 70,00 €

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Gransee

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