Bei einer Geschwindigkeitsmessung am 04.09.2015 in Niedernberg, B 469, Ab. 200, St. 2,100, Richtung Amorbach wurde die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 31 km/h festgestellt. Die Messung ergab 151 km/h bei zulässigen 120 km/h. Messgerät: ES3.0, Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil, Frontfoto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Viechtach

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