Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Niedernberg, auf der B 469, Ab. 200, Station 2,070, in Richtung Amorbach die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 150 km/h, zulässig waren 120 km/h. Die Überschreitung betrug 30 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage-mobil-PoliScan Speed, Frontfoto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Anhörungsbogen im Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.

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