Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Dortmund OW 3 a, auf der Mallinckrodtstraße, bei km 8,400 die zulässige Geschwindigkeit missachtet. Bei der mit Videomessverfahren durchgeführten Geschwindigkeitsmessung wurden 123 km/h bei erlaubten 50 km/h mit Messgerät ProVida/2000 Modular dokumentiert. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 73 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.10 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Dortmund

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