Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Dillingen, a.d. Donau, auf der B 16, Abschnitt 1530, bei km 2,25 mit 93 km/h, bei zulässigen 100 km/h gemessen. Festgestellt wurden 193 km/h. Beweismittel: Handmessgerät FG21P. Bußgeld: 1200,00 €

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.10 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV, § 17 OWiG

Bußgeldbescheid wurde von Zentrale Bußgeldstelle Viechtach übersandt.

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