Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bonn, BAB 562, August-Bebel-Allee, FR August-Bebel-Allee die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 306km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Messung mit Riegl Laser-Geschwindigkeitsmessgerät FG 21-P ergab 96 km/h. Bußgeld: 120,00 €

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bonn

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